GARANTIE

Die Garantiebedingungen gelten für in Deutschland und Österreich installierte SMEG Geräte.

(Stand 03.2018)
SMEG Deutschland GmbH, Erika Mann Str. 57, 80636 München („SMEG“) gewährt dem Käufer für dieses Erzeugnis der Sparte SMEG Foodservice eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:


1. Dauer und Beginn der Garantie:

Die Garantie wird für 12 Monate gewährt, beginnend mit dem Datum der Erstinbetriebnahme, aber maximal für 24 Monate ab dem Smeg - Rechnungsdatum des Erwerbs des Gerätes. Sie gilt nur für Neugeräte I. Wahl, innerhalb Deutschlands und Österreich, die von einem SMEG Fachhändler in Deutschland oder Österreich gekauft, durch einen autorisierten Servicepartner gemäß den gültigen Strom und/oder Gasrichtlinien in Betrieb genommen wurden und wenn das Erstinbetriebnahmeprotokoll innerhalb von 14 Tagen nach Erstinbetriebnahme, vollständig und lesbar ausgefüllt an Smeg zurückgesendet worden ist. Für den Fall dass keine Erstinbetriebnahme erfolgt ist, oder das Erstinbetriebnahmeprotokoll verspätet an Smeg gesendet wird, reduziert sich die Garantie auf eine reine Teilegarantie. Garantiefälle bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch eine neue Garantiezeit für ersetzte oder nachgebesserte Teile. Wird im 12ten Monat nach der Inbetriebnahme eine Jahreswartung gemäß Herstellervorgabe durchgeführt, so verlängert sich die Garantie um weitere 12 Monate. Die Jahreswartung ersetzt nicht eventuell notwendige Wartungsarbeiten, die aufgrund der Laufleistung schon vor dem 12ten Betriebsmonat verschleißbedingt durchzuführen sind.


2. Voraussetzung der Garantie:

Das Gerät ist unverzüglich nach Lieferung auf Mängel, insbesondere äußerliche Schäden zu untersuchen. Transportschäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken, vom Frachtführer gegen zuzeichnen und unverzüglich an Smeg mit aussagekräftigen Bildern über den Schaden zu melden unter Angabe der Lieferscheinnummer. Beschädigungen der Verpackungen sind ebenfalls auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bei verdeckten Transportschäden ist der Nachweis, dass es sich tatsächlich um einen Transportschaden handelt, durch den Warenempfänger zu erbringen. Mängel sind vom Kunden über den Verkäufer unmittelbar nach Feststellung unter Vorlage der Rechnung anzuzeigen. Das Gerät wurde ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und bestimmungsgemäß genutzt. Sämtliche Reparaturen während der Garantiezeit wurden ausschließlich vom autorisierten SMEG Kundendienst durchgeführt.


3. Umfang der Garantie:

Unbeschadet der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt SMEG während der Garantiezeit die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler beruhen, und zwar nach Wahl von SMEG durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes. Ausgetauschte Teile oder Geräte werden Eigentum von SMEG. Die Reparatur der Geräte erfolgt in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise kann sie jedoch auch in den Räumen der Kundendienstwerksatt durchgeführt werden, ohne dass dem Kunden dafür Kosten entstehen. Der Kunde hat dem Kundendienst den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Kunden. Bei unnötiger oder unberechtigter Beanspruchung des Kundendienstes werden die Kosten berechnet. Weitergehende Ansprüche und Rechte werden vom Käufer gegenüber SMEG nicht erworben. Schadensersatzansprüche, auch hinsichtlich Folgeschäden, sind, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


4. Einschränkung der Garantie:

Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die zurückzuführen sind auf fehlerhafte Aufstellung oder Installation, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, unsachgemäße bzw. mangelnde Reinigung und Wartung, mechanische Beschädigung, Transportschäden, Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten vorgenommen wurden, natürlicher Verschleiß und sonstige Mängel, die nicht auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Explizit ausgeschlossen sind Mängel die auf ungeeignete Reinigungsmittel, Klarspüler oder Enthärtersalze sowie auf chemische Reaktionen dieser bei unsachgemäßer Handhabung zurück zu führen sind. Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Ein Komplettaustausch verlängert nicht automatisch die Garantie.


5. Verjährung

Soweit SMEG einen innerhalb der Garantiedauer ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch aus dieser Garantieerklärung nicht anerkennt, verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor Ende der Garantiezeit.


6. Geltendes Recht

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

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